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Unsere Kurse sind so gestaltet, dass du regelmäßig und konzentriert üben kannst, um sicher und souverän ans Ziel zu kommen. Starte noch heute und profitiere von unserer langjährigen Erfahrung!
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Führerschein
Führerscheın Klassen
Fahrerlaubnisklasse B/BF17
Was darf ich fahren?
• Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
• On Top darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg mitführen & die Klassen L und AM sind inklusive!
• Außerdem nur in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): Ab 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein mit einer speziellen Regelung zu machen, bei der eine erwachsene Begleitperson mitfahren muss.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse B zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Mi) X2
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Was darf ich fahren?
• Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
• On Top darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg mitführen & die Klassen L und AM sind inklusive!
• Außerdem nur in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): Ab 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein mit einer speziellen Regelung zu machen, bei der eine erwachsene Begleitperson mitfahren muss.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse B zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Mi) X2
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Fahrerlaubnisklasse B197/BF17 (mit Schlüsselzahl 197)
Mit Eintragung der Schlüsselzahl B197 erhältst Du einen vollwertigen Führerschein der Klasse B mit dem Du sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren darfst.
Die Prüfungsfahrt erfolgt mit einem Automatikfahrzeug.
Was darf ich fahren?
• Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
• On Top darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg mitführen & die Klassen L und AM sind inklusive!
• Außerdem nur in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): Ab 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein mit einer speziellen Regelung zu machen, bei der eine erwachsene Begleitperson mitfahren muss.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Mi) X2
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen X0
• 15Min. Prüfung beim Fahrlehrer mit dem Schaltfahrzeug
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Mit Eintragung der Schlüsselzahl B197 erhältst Du einen vollwertigen Führerschein der Klasse B mit dem Du sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren darfst.
Die Prüfungsfahrt erfolgt mit einem Automatikfahrzeug.
Was darf ich fahren?
• Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
• On Top darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg mitführen & die Klassen L und AM sind inklusive!
• Außerdem nur in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): Ab 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein mit einer speziellen Regelung zu machen, bei der eine erwachsene Begleitperson mitfahren muss.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Mi) X2
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen X0
• 15Min. Prüfung beim Fahrlehrer mit dem Schaltfahrzeug
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
BF17 Information
Das begleitete Fahren mit 17 (BF17) ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ab 17 Jahren erlaubt, den Führerschein der Klasse B zu machen und ein Auto unter bestimmten Bedingungen zu fahren, bevor sie das reguläre Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Diese Regelung soll eine schrittweise Gewöhnung an das Fahren im Straßenverkehr ermöglichen und die Sicherheit erhöhen.
Voraussetzungen für das begleitete Fahren (BF17):
• Mindestalter: Man muss mindestens 17 Jahre alt sein, um mit dem begleiteten Fahren zu beginnen.
• Führerscheinprüfung: Die theoretische und praktische Fahrprüfung muss wie beim normalen Führerschein der Klasse B abgelegt werden.
• Begleitperson: Es muss immer eine begleitende Person mitfahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Bedingungen für die Begleitperson:
Die Begleitperson muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Mindestens 30 Jahre alt sein.
• Seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (oder vergleichbar) sein.
• Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
• Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
• Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
Das begleitete Fahren mit 17 (BF17) ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ab 17 Jahren erlaubt, den Führerschein der Klasse B zu machen und ein Auto unter bestimmten Bedingungen zu fahren, bevor sie das reguläre Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Diese Regelung soll eine schrittweise Gewöhnung an das Fahren im Straßenverkehr ermöglichen und die Sicherheit erhöhen.
Voraussetzungen für das begleitete Fahren (BF17):
• Mindestalter: Man muss mindestens 17 Jahre alt sein, um mit dem begleiteten Fahren zu beginnen.
• Führerscheinprüfung: Die theoretische und praktische Fahrprüfung muss wie beim normalen Führerschein der Klasse B abgelegt werden.
• Begleitperson: Es muss immer eine begleitende Person mitfahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Bedingungen für die Begleitperson:
Die Begleitperson muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Mindestens 30 Jahre alt sein.
• Seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (oder vergleichbar) sein.
• Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
• Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
• Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 (Automatikführerschein)
Mit einem Automatik-Führerschein, fährst Du alle Pflicht- und Übungsstunden mit einem Automatikwagen. Auch die Prüfung wird auf einem Automatikwagen abgelegt.
Du darfst nach bestehen der praktischen Prüfung aber auch NUR AUTOMATIKWAGEN fahren.
Solltest Du später auch einen Schaltwagen fahren wollen, kannst Du ganz einfach die Schalterkompetenz B197 in unserer Fahrschule nachholen.
Was darf ich fahren?
• Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
• On Top darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg mitführen & die Klassen L und AM sind inklusive!
• Außerdem nur in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): Ab 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein mit einer speziellen Regelung zu machen, bei der eine erwachsene Begleitperson mitfahren muss.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Mi) X2
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min) X6
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Mit einem Automatik-Führerschein, fährst Du alle Pflicht- und Übungsstunden mit einem Automatikwagen. Auch die Prüfung wird auf einem Automatikwagen abgelegt.
Du darfst nach bestehen der praktischen Prüfung aber auch NUR AUTOMATIKWAGEN fahren.
Solltest Du später auch einen Schaltwagen fahren wollen, kannst Du ganz einfach die Schalterkompetenz B197 in unserer Fahrschule nachholen.
Was darf ich fahren?
• Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
• On Top darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg mitführen & die Klassen L und AM sind inklusive!
• Außerdem nur in Deutschland dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begleitetes Fahren mit 17 (BF17): Ab 17 Jahren ist es möglich, den Führerschein mit einer speziellen Regelung zu machen, bei der eine erwachsene Begleitperson mitfahren muss.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Mi) X2
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min) X6
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Fahrerlaubnisklasse A1
Was darf ich fahren?
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 darf man folgende Fahrzeuge fahren:
• Leichtkrafträder (Motorräder) mit einem Hubraum von maximal 125 cm³.
• Die maximale Leistung des Fahrzeugs darf 11 kW (15 PS) nicht überschreiten.
• Das Leistungsgewicht des Fahrzeugs darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen.
Alter und Voraussetzungen
• Mindestalter: Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 kann in Deutschland ab 16 Jahren erworben werden.
Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse A1 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X4
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Was darf ich fahren?
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 darf man folgende Fahrzeuge fahren:
• Leichtkrafträder (Motorräder) mit einem Hubraum von maximal 125 cm³.
• Die maximale Leistung des Fahrzeugs darf 11 kW (15 PS) nicht überschreiten.
• Das Leistungsgewicht des Fahrzeugs darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen.
Alter und Voraussetzungen
• Mindestalter: Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 kann in Deutschland ab 16 Jahren erworben werden.
Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse A1 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X4
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Fahrerlaubnisklasse A2
Was darf ich fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A2 darf man Motorräder fahren, die folgende Kriterien erfüllen:
• Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Das Mindestalter für den Erwerb des Klasse A2 Führerscheins liegt bei 18 Jahren.
• Fahrerlaubnisklasse A1 (optional): Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A1 kann die Klasse A2 durch eine verkürzte Praktische Aufstiegsprüfung erlangt werden.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse A2 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X4
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Was darf ich fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse A2 darf man Motorräder fahren, die folgende Kriterien erfüllen:
• Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
• Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Das Mindestalter für den Erwerb des Klasse A2 Führerscheins liegt bei 18 Jahren.
• Fahrerlaubnisklasse A1 (optional): Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A1 kann die Klasse A2 durch eine verkürzte Praktische Aufstiegsprüfung erlangt werden.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse A2 zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X4
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Fahrerlaubnisklasse A
Was darf ich fahren?
Die Führerscheinklasse A ist die höchste Stufe der Motorradführerscheinklassen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A darf man alle Motorräder fahren, einschließlich:
• Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung.
• Motorräder mit einer Leistung von mehr als 35 kW (48 PS) oder einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Die Fahrerlaubnis der Klasse A kann in Deutschland auf zwei verschiedene Arten erworben werden:
➢ Direkt ab 24 Jahren (ohne Vorbesitz).
➢ Ab 20 Jahren nach mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2 (bei Aufstieg von A2 auf A).
• Theoretische und praktische Prüfung: Wie bei den anderen Motorradklassen müssen für die Klasse A sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X4
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Was darf ich fahren?
Die Führerscheinklasse A ist die höchste Stufe der Motorradführerscheinklassen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A darf man alle Motorräder fahren, einschließlich:
• Motorräder mit unbegrenztem Hubraum und unbegrenzter Leistung.
• Motorräder mit einer Leistung von mehr als 35 kW (48 PS) oder einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Die Fahrerlaubnis der Klasse A kann in Deutschland auf zwei verschiedene Arten erworben werden:
➢ Direkt ab 24 Jahren (ohne Vorbesitz).
➢ Ab 20 Jahren nach mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse A2 (bei Aufstieg von A2 auf A).
• Theoretische und praktische Prüfung: Wie bei den anderen Motorradklassen müssen für die Klasse A sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Erweiterung (à 90 Min.) X6
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X4
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X5
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X4
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X3
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Fahrerlaubnisklasse AM
Was darf ich fahren?
• Kleinkrafträder: Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dies schließt Mopeds und MofaRoller ein.
• Kleinkrafträder mit Elektromotor: Auch elektrische Kleinkrafträder mit einer Leistung von bis zu 4 kW und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit der AM-Klasse gefahren werden.
• Mofas: Diese sind motorisierte Zweiräder mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³, die auch mit der AM-Klasse gefahren werden dürfen.
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Die Fahrerlaubnis der Klasse AM kann in Deutschland ab 15 Jahren erworben werden.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse AM zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X2
Praxis:
• Keine besondere Ausbildungsfahrten keine erforderlich!
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Was darf ich fahren?
• Kleinkrafträder: Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Dies schließt Mopeds und MofaRoller ein.
• Kleinkrafträder mit Elektromotor: Auch elektrische Kleinkrafträder mit einer Leistung von bis zu 4 kW und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h dürfen mit der AM-Klasse gefahren werden.
• Mofas: Diese sind motorisierte Zweiräder mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³, die auch mit der AM-Klasse gefahren werden dürfen.
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Die Fahrerlaubnis der Klasse AM kann in Deutschland ab 15 Jahren erworben werden.
• Theoretische und praktische Prüfung: Um die Klasse AM zu erhalten, müssen sowohl eine theoretische Prüfung als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Theorie:
• Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.) X12
• Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.) X2
Praxis:
• Keine besondere Ausbildungsfahrten keine erforderlich!
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Fahrerlaubnisklasse BE
Die Führerscheinklasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B und berechtigt dazu, Pkw (Personenkraftwagen) mit einem Anhänger zu fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt.
Was darf ich fahren?
• Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
• Einen Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, aber zusammen mit dem Zugfahrzeug maximal 7.000 kg wiegt.
Alter und Voraussetzungen
• Mindestalter: Wie für den Führerschein der Klasse B beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
• Um den Führerschein der Klasse BE zu erwerben, muss man in der Regel bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein, da die Klasse BE eine Erweiterung der Klasse B darstellt.
• Praktische Prüfung: Die Prüfung bezieht sich auf das Fahren mit Anhänger.
Theorie:
• Nicht erforderlich
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X3
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X1
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X1
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Die Führerscheinklasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B und berechtigt dazu, Pkw (Personenkraftwagen) mit einem Anhänger zu fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt.
Was darf ich fahren?
• Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
• Einen Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, aber zusammen mit dem Zugfahrzeug maximal 7.000 kg wiegt.
Alter und Voraussetzungen
• Mindestalter: Wie für den Führerschein der Klasse B beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
• Um den Führerschein der Klasse BE zu erwerben, muss man in der Regel bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein, da die Klasse BE eine Erweiterung der Klasse B darstellt.
• Praktische Prüfung: Die Prüfung bezieht sich auf das Fahren mit Anhänger.
Theorie:
• Nicht erforderlich
Praxis:
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.) X3
• Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.) X1
• Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.) X1
• Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
B96 (Anhängerschulung)
B96 ist im Zusammenhang mit dem Führerschein keine eigene Klasse, sondern eine sogenannte Schlüsselzahl. Die Schlüsselzahl wird auf der Rückseite Deines Führerscheins in Zeile B, Spalte 12 eingetragen. Schlüsselzahlen werden für Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen rund um die Fahrerlaubnis verwendet.
Was darf ich fahren?
Einen Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt, jedoch die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 4.250 kg wiegt.
Welche Fahrzeuge und Anhänger sind erlaubt?
• Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es, mit einem Pkw (max. 3.500 kg zGG) und einem Anhänger zu fahren, dessen Gewicht dazu führt, dass die Gesamtmasse des Gespanns zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.
• Dies ist eine gute Option für Personen, die regelmäßig schwerere Anhänger, z. B. Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Transportanhänger, ziehen möchten, aber nicht die vollständige Klasse BE benötigen.
Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl B96:
• Mindestalter: Wie bei der normalen Klasse B, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
• Vorbesitz: Man muss bereits im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
Ausbildung:
Die Ausbildung umfasst mindestens 7 Stunden, die Du in unserer Fahrschule absolvieren musst. Dies beinhaltet Fahrpraxis mit einem Anhänger und die Schulung zu den spezifischen Anforderungen des Fahrens mit Anhänger.
Vorteile der B 96:
• Erweiterung der Möglichkeiten: Man kann mit einem größeren Anhänger fahren, ohne die vollständige Klasse BE machen zu müssen.
• Kostengünstiger: Die Ausbildung ist in der Regel günstiger und schneller als der Erwerb der Klasse BE.
• Keine theoretische und praktische Prüfung
B96 ist im Zusammenhang mit dem Führerschein keine eigene Klasse, sondern eine sogenannte Schlüsselzahl. Die Schlüsselzahl wird auf der Rückseite Deines Führerscheins in Zeile B, Spalte 12 eingetragen. Schlüsselzahlen werden für Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen rund um die Fahrerlaubnis verwendet.
Was darf ich fahren?
Einen Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt, jedoch die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 4.250 kg wiegt.
Welche Fahrzeuge und Anhänger sind erlaubt?
• Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es, mit einem Pkw (max. 3.500 kg zGG) und einem Anhänger zu fahren, dessen Gewicht dazu führt, dass die Gesamtmasse des Gespanns zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.
• Dies ist eine gute Option für Personen, die regelmäßig schwerere Anhänger, z. B. Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Transportanhänger, ziehen möchten, aber nicht die vollständige Klasse BE benötigen.
Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl B96:
• Mindestalter: Wie bei der normalen Klasse B, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
• Vorbesitz: Man muss bereits im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
Ausbildung:
Die Ausbildung umfasst mindestens 7 Stunden, die Du in unserer Fahrschule absolvieren musst. Dies beinhaltet Fahrpraxis mit einem Anhänger und die Schulung zu den spezifischen Anforderungen des Fahrens mit Anhänger.
Vorteile der B 96:
• Erweiterung der Möglichkeiten: Man kann mit einem größeren Anhänger fahren, ohne die vollständige Klasse BE machen zu müssen.
• Kostengünstiger: Die Ausbildung ist in der Regel günstiger und schneller als der Erwerb der Klasse BE.
• Keine theoretische und praktische Prüfung
Was darf ich fahren?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist eine spezielle Regelung, die es ermöglicht, eichtkrafträder (auch Motorräder bis 125 cm³ Hubraum) mit einem Fahrerlaubnis der Klasse B zu fahren.
Diese Regelung ist für Personen gedacht, die bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind und zusätzlich ein Motorrad der Klasse A1 fahren möchten, ohne den vollständigen Motorradführerschein der Klasse A1 zu machen.
Was darf man mit der Klasse B 196 fahren?
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B 196 darf man Leichtkrafträder fahren, die folgende
Voraussetzungen erfüllen:
• Hubraum bis 125 cm³.
• Leistung bis maximal 11 kW (15 PS).
• Das Leistungsgewicht des Motorrads darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen.
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Man muss mindestens 25 Jahre alt sein.
• Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
• Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 ist eine spezielle Regelung, die es ermöglicht, eichtkrafträder (auch Motorräder bis 125 cm³ Hubraum) mit einem Fahrerlaubnis der Klasse B zu fahren.
Diese Regelung ist für Personen gedacht, die bereits im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind und zusätzlich ein Motorrad der Klasse A1 fahren möchten, ohne den vollständigen Motorradführerschein der Klasse A1 zu machen.
Was darf man mit der Klasse B 196 fahren?
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B 196 darf man Leichtkrafträder fahren, die folgende
Voraussetzungen erfüllen:
• Hubraum bis 125 cm³.
• Leistung bis maximal 11 kW (15 PS).
• Das Leistungsgewicht des Motorrads darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen.
Alter und Voraussetzungen:
• Mindestalter: Man muss mindestens 25 Jahre alt sein.
• Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre.
• Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Auffrischungsfahrstunden
Aufbesserungsstunden für Führerscheininhaber sind zusätzliche Fahrstunden, die ein bereits im Besitz eines Führerscheins befindlicher Fahrer nehmen kann, um seine Fahrtechnik und Verkehrssicherheit zu verbessern.
Diese Stunden sind nicht zwingend erforderlich, sondern werden freiwillig genommen, um sich gezielt weiterzubilden oder nach einem Zwischenfall (wie einem Unfall oder einem Verstoß) mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erlangen.
Gründe für Aufbesserungsstunden für Führerscheininhaber:
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Führerscheininhaber Aufbesserungsstunden nehmen könnte:
• Wiedererlangung der Fahrkompetenz: Nach einer längeren Fahrpause, etwa aufgrund von Krankheit, einem Auslandsaufenthalt oder ähnlichem, könnte es sinnvoll sein, wieder Fahrstunden zu nehmen, um das Fahrgefühl und die Handhabung des Fahrzeugs zu verbessern.
• Fahrunsicherheit: Ein Fahrer, der sich unsicher fühlt oder nach einem stressigen Ereignis (wie einem Unfall) wieder Vertrauen in seine Fahrtechnik gewinnen möchte, kann Aufbesserungsstunden nutzen, um gezielt an Schwächen zu arbeiten.
• Änderungen der Verkehrslage: Wenn sich die Verkehrsvorschriften ändern oder neue Fahrtechniken erforderlich sind (z. B. bei neuen Verkehrszeichen oder geänderten Straßenbedingungen), können Aufbesserungsstunden sinnvoll sein, um mit den Neuerungen vertraut zu werden.
• Fehlende Erfahrung mit bestimmten Fahrsituationen: Ein Fahrer, der wenig Erfahrung mit bestimmten Straßenverhältnissen oder Verkehrssituationen hat, etwa das Fahren auf der Autobahn, in der Stadt oder bei schlechtem Wetter, kann in Aufbesserungsstunden gezielt üben.
Ziele von Aufbesserungsstunden:
Die Ziele dieser Stunden können variieren, je nach den individuellen Bedürfnissen des Fahrers:
• Verkehrsbeobachtung und Reaktionsschnelligkeit verbessern: Der Fahrer lernt, schneller und präziser auf verschiedene Verkehrssituationen zu reagieren.
• Vermeidung von Fahrfehlern: Es werden spezifische Fahrtechniken trainiert, um Fehler wie schlechtes Einparken, falsches Bremsen oder unsicheres Überholen zu vermeiden.
• Erhöhte Fahrsicherheit: Ziel ist, das Fahrverhalten so zu verbessern, dass der Fahrer sicherer im Straßenverkehr unterwegs ist und das Risiko von Unfällen verringert wird.
• Verkehrsregeln auffrischen: Eine Auffrischung der Verkehrsregeln, insbesondere bei neueren Änderungen oder Verordnungen, kann Teil der Aufbesserungsstunden sein.
• Wiederaufbau von Selbstvertrauen: Wenn ein Fahrer nach einem Unfall oder nach Unsicherheiten im Straßenverkehr Vertrauen in seine Fahrtechnik verloren hat, können Aufbesserungsstunden helfen, das Selbstbewusstsein wieder zu stärken.
Aufbesserungsstunden für Führerscheininhaber sind zusätzliche Fahrstunden, die ein bereits im Besitz eines Führerscheins befindlicher Fahrer nehmen kann, um seine Fahrtechnik und Verkehrssicherheit zu verbessern.
Diese Stunden sind nicht zwingend erforderlich, sondern werden freiwillig genommen, um sich gezielt weiterzubilden oder nach einem Zwischenfall (wie einem Unfall oder einem Verstoß) mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu erlangen.
Gründe für Aufbesserungsstunden für Führerscheininhaber:
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Führerscheininhaber Aufbesserungsstunden nehmen könnte:
• Wiedererlangung der Fahrkompetenz: Nach einer längeren Fahrpause, etwa aufgrund von Krankheit, einem Auslandsaufenthalt oder ähnlichem, könnte es sinnvoll sein, wieder Fahrstunden zu nehmen, um das Fahrgefühl und die Handhabung des Fahrzeugs zu verbessern.
• Fahrunsicherheit: Ein Fahrer, der sich unsicher fühlt oder nach einem stressigen Ereignis (wie einem Unfall) wieder Vertrauen in seine Fahrtechnik gewinnen möchte, kann Aufbesserungsstunden nutzen, um gezielt an Schwächen zu arbeiten.
• Änderungen der Verkehrslage: Wenn sich die Verkehrsvorschriften ändern oder neue Fahrtechniken erforderlich sind (z. B. bei neuen Verkehrszeichen oder geänderten Straßenbedingungen), können Aufbesserungsstunden sinnvoll sein, um mit den Neuerungen vertraut zu werden.
• Fehlende Erfahrung mit bestimmten Fahrsituationen: Ein Fahrer, der wenig Erfahrung mit bestimmten Straßenverhältnissen oder Verkehrssituationen hat, etwa das Fahren auf der Autobahn, in der Stadt oder bei schlechtem Wetter, kann in Aufbesserungsstunden gezielt üben.
Ziele von Aufbesserungsstunden:
Die Ziele dieser Stunden können variieren, je nach den individuellen Bedürfnissen des Fahrers:
• Verkehrsbeobachtung und Reaktionsschnelligkeit verbessern: Der Fahrer lernt, schneller und präziser auf verschiedene Verkehrssituationen zu reagieren.
• Vermeidung von Fahrfehlern: Es werden spezifische Fahrtechniken trainiert, um Fehler wie schlechtes Einparken, falsches Bremsen oder unsicheres Überholen zu vermeiden.
• Erhöhte Fahrsicherheit: Ziel ist, das Fahrverhalten so zu verbessern, dass der Fahrer sicherer im Straßenverkehr unterwegs ist und das Risiko von Unfällen verringert wird.
• Verkehrsregeln auffrischen: Eine Auffrischung der Verkehrsregeln, insbesondere bei neueren Änderungen oder Verordnungen, kann Teil der Aufbesserungsstunden sein.
• Wiederaufbau von Selbstvertrauen: Wenn ein Fahrer nach einem Unfall oder nach Unsicherheiten im Straßenverkehr Vertrauen in seine Fahrtechnik verloren hat, können Aufbesserungsstunden helfen, das Selbstbewusstsein wieder zu stärken.
Upgrade
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