Führerscheinklassen

Führerscheinklassen

PKW

B

Kraftwagen bis 3,5 t zGM
Mitführen von Anhängern:
Anhänger bis 750 kg zGM
Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM begrenzt auf 3.500 kg
Mindestalter 18/175 Jahre
Eingeschlossene Klassen AM, L

B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 keine eigene Klasse sondern eine
Erweiterung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
zGM der Kombination begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter 18/175 Jahre

BE

Kraftwagen Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Mindestalter 18/175 Jahre

Zweiräder / Kraftrad

Mofa

ist ein Einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder bis max. 25 km/h bbH und Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor Mindestalter 15 Jahre

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung bis max. 4 kW mit Verbrennungsmotor bis max. 50 cm³. b) Krafträder bbH max. 45 km/h, mit Merkmalen von Fahrrädern (bzw. Fahrräder mit Hilfsmotor) oder Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³. c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH bis höchstens 45 km/h; mit Fremdzündungsmotoren 50 cm³, anderen Verbrennungsmotoren bis max. 4 kW, mit Elektromotor bis max. 4 kW. d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bbH bis max. 45 km/h, mit Fremdzündungsmotoren bis. max. 50 cm³; andere Verbrennungsmotoren bis max. 4 kW, bei Elektromotor bis max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien).

Mindestalter 16 Jahre

A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 245 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM